AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Online-Buchung von Leistungen der Hebamme. Die nachfolgenden Vertragsbestandteile gelten jeweils nur für die gebuchte Leistung.


A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle über die Online-Buchung angebotenen Leistungen, insbesondere für Geburtsvorbereitungskurse, Babymassagekurse, geburtsvorbereitende Massagen, Rückbildungsmassagen sowie für die Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

2. Vertragsschluss

Die Buchung einer Leistung erfolgt online über das jeweilige Buchungssystem. Mit Abschluss der Buchung gibt die Vertragspartnerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung (per E-Mail oder über das Buchungssystem) zustande. Mit Abschluss der Buchung bestätigt die Vertragspartnerin, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an allen Leistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Vertragspartnerin versichert, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken gegen die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung bestehen. Bestehende gesundheitliche Besonderheiten sind vor Beginn mitzuteilen.

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders geregelt, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Gesetzlich versicherte Leistungen werden – soweit vorgesehen – direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat zu zahlende Leistungen sind unabhängig von einer möglichen Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen fristgerecht zu begleichen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Kostenerstattung durch Krankenkassen besteht nicht.

5. Terminabsagen und Ausfall

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sofern keine abweichende Regelung bei der jeweiligen Leistung besteht, ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Hebamme ein Ausfallhonorar verlangen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Hebamme dadurch ein Verdienstausfall entsteht. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt der Vertragspartnerin ausdrücklich vorbehalten.

6. Haftung

Die Hebamme haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Ärztliche Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

7. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


B. Individuelle Bestimmungen je Leistung

1. Geburtsvorbereitungskurs

I. Leistungen

Die Vertragspartnerin nimmt folgende Leistung in Anspruch:

Geburtsvorbereitungskurs mit Partner
Dauer: 14,0 Stunden
Ort: Geburtshaus Bergstraße, Fehlheimer Str. 62, 64625 Bensheim

II. Besondere Bedingungen

  • Die Kursstunden bauen inhaltlich aufeinander auf. Ein Nachholen versäumter Kursstunden ist nicht möglich.

  • Versäumt die Vertragspartnerin einzelne Kursstunden, bleibt der Gebührenanspruch bestehen. Ausgenommen hiervon ist eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche mit damit verbundenem unvorhersehbarem Krankenhausaufenthalt.

  • Für gesetzlich Versicherte rechnet die Hebamme die in Anspruch genommenen Kursstunden direkt mit der Krankenkasse gemäß § 134a SGB V ab. Versäumte Kursstunden sind von der Vertragspartnerin selbst zu tragen.

  • Privatversicherte erhalten eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung. Eine vollständige Erstattung durch die private Krankenversicherung kann nicht garantiert werden.

  • Die Vertragspartnerin kann ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung vor oder während des Kurses ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Für die Begleitperson fällt eine Partnergebühr in Höhe von 180,00 € an. Diese ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme in voller Höhe fällig.

  • Der Kurs findet nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von drei Personen statt. Die Hebamme behält sich vor, den Kurs bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.

  • Einzelne Kursstunden können aus wichtigem Grund verlegt werden.

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für nur einen Geburtsvorbereitungskurs (14 Stunden). Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, über weitere besuchte Kurse Auskunft zu geben.


2. Babymassagekurs

I. Leistungen

Die Vertragspartnerin nimmt folgende Leistung in Anspruch:

Babymassagekurs
4 Kurstermine à 30 Minuten
Ort: Geburtshaus Bergstraße, Fehlheimer Str. 62, 64625 Bensheim

II. Besondere Bedingungen

  • Die Kursstunden bauen aufeinander auf. Ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist nicht möglich.

  • Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Der Gebührenanspruch bleibt bestehen.

  • Die Vertragspartnerin kann eine Vertretung zur Teilnahme entsenden.

  • Die Kursgebühr in Höhe von 65,00 € ist unabhängig von der Teilnahme an einzelnen Terminen vollständig zu entrichten.

  • Der Kurs findet nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von drei Personen statt.

  • Die Hebamme behält sich vor, einzelne Termine kurzfristig zu verlegen.


3. Geburtsvorbereitende Massage & Rückbildungsmassage

I. Leistungen

Die Vertragspartnerin nimmt folgende Leistung in Anspruch:

  • Geburtsvorbereitende Massage oder

  • Rückbildungsmassage

Dauer: 60min

Ort: Geburtshaus Bergstraße, Fehlheimer Str. 62, 64625 Bensheim

II. Besondere Bedingungen

  • Die Massage stellt keine therapeutische Behandlung dar und ersetzt diese nicht.

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

  • Die Vertragspartnerin versichert, dass keine gesundheitlichen Kontraindikationen bestehen. Akute Beschwerden oder Erkrankungen sind vor der Behandlung mitzuteilen.

  • Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.

  • Eine Absage ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die Massage privat in Rechnung gestellt.

  • Die Gebühr für eine Massage beträgt 75€. Die Abrechnung erfolgt privat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

  • Termine können aus wichtigem Grund von der Hebamme verschoben werden.


4. Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett

I. Leistungen

Die Vertragspartnerin nimmt folgende Leistung in Anspruch:

Betreuung während Schwangerschaft und Wochenbett gemäß § 134a SGB V:

  • Beratung und Hilfeleistung in der Schwangerschaft

  • Vorsorgeuntersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien

  • Bis zu 20 Wochenbettleistungen in den ersten 10 Tagen nach der Geburt

  • Bis zu 16 weitere Wochenbettleistungen bis zur 12. Lebenswoche

  • Bis zu 8 Still- und Ernährungsberatungen bis zum Ende der Stillzeit bzw. bis zum 9. Lebensmonat

II. Besondere Bedingungen

  • Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung.

  • Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristiger Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 70,00 € privat in Rechnung gestellt, ausgenommen sind Geburt und medizinische Notfälle.

  • Die regulären Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

  • Eine feste telefonische Erreichbarkeit kann nicht garantiert werden.

  • Bei Urlaub oder Krankheit der Hebamme besteht kein Anspruch auf eine feste Vertretung.

  • Die Inanspruchnahme weiterer Hebammenleistungen ist mitzuteilen, um Überschreitungen der Krankenkassenkontingente zu vermeiden.

  • Geburtshilfe ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

  • Die Vertragspartnerin kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.